Gesetzlich geschützt

In Luxemburg sind alle Orchideen geschützt (RDG du 8 janvier 2010). Sie dürfen weder gepflückt, noch zerstört oder sonstwie geschädigt werden. Damit die Arten auf Dauer überleben, reicht das jedoch nicht aus. Auch die passenden Lebensräume müssen erhalten bleiben.

Halbtrockenrasen, nährstoffarme Feuchtwiesen und andere magere Offenlandstandorte zeichnen sich durch einen hohen Artenreichtum mit vielen spezialisierten Tier- und Pflanzenarten aus. Die größten Bedrohungen für diese wertvollen Lebensräume sind die fehlende oder unzureichende Nutzung oder Pflege, die direkte Zerstörung durch Aufdüngung und Erhöhung der Schnitthäufigkeit sowie der Nährstoffeintrag von angrenzenden, intensiv genutzten landwirtschaftlichen Flächen. Viele Gebiete liegen heute stark isoliert und fragmentiert und besitzen nur noch eine geringe Fläche, sodass ein genetischer Austausch zwischen den Standorten fehlt und viele kleine Restpopulationen längerfristig nur eine geringe Überlebenschance haben.

 

Viele Orchideenstandorte befinden sich in Naturschutzgebieten oder in geschützten Lebensräumen. Die Flächen müssen jedoch regelmäßig gepflegt werden, damit die Orchideenbestände auf Dauer erhalten bleiben. Diese Pflege wird von den Gemeindesyndikaten für Naturschutz, den Biologischen Stationen, der Naturverwaltung mit den Revierförstern sowie von privaten Naturschutz-Organisationen geleistet.